Wir haben uns bezüglich des Elternentgeltes zu folgendem Vorgehen entschlossen:
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- Wir ziehen im Mai kein Elternentgelt ein. Es gibt zwar immer noch keine Regelung seitens des Landes, aber die Stadt Erfurt hat hier gehandelt und es gibt in Erfurt eine für uns tragfähige Lösung.
- Eltern, deren Kinder für die Notbetreuung oder den eingeschränkten Regelbetrieb angemeldet sind, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Das heißt, Eltern die Kinder zur Notbetreuung angemeldet haben oder deren Kinder an der eingeschränkten Regelbetreuung teilnehmen, sind zur Zahlung des Elternentgeltes verpflichtet. Hier werden wir so vorgehen, dass wenn die Anmeldung zur Notbetreuung oder der Wiederbesuch im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebes nach dem 15. des Monat beginnt, wir das Elternentgelt für diesen Monat nur zur Hälfte berechnen. Danach ist das Elternentgelt wie gewohnt weiter zu zahlen.